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Working Holiday Visum: Alles, was du wissen musst

Das Working Holiday Visum für Japan ermöglicht jungen Menschen aus bestimmten Ländern, bis zu einem Jahr im Land zu reisen, zu arbeiten und die japanische Kultur intensiv kennenzulernen. Es verbindet die Möglichkeit, den Alltag und die Arbeitswelt Japans zu erleben, mit der Freiheit, das Land ausgiebig zu bereisen. Damit bietet das Visum eine besondere Chance für alle, die Japan nicht nur als Tourist entdecken möchten, sondern sich dabei auch finanziell unterstützen wollen.

Für wen das Working Holiday Visum möglich ist

Das Visum richtet sich an junge Erwachsene aus Ländern, die ein bilaterales Abkommen mit Japan haben. Hier die grundlegenden Kriterien, die du kennen solltest:

  • Alter: 18-30 Jahre zum Zeitpunkt der Antragstellung (mit einigen Ausnahmen wie Australien, Kanada und Südkorea, wo sie bis 25 Jahre reicht).

  • Staatsangehörigkeit: Deutsche Staatsbürgerschaft und ein gültiger deutscher Reisepass.

  • Einmalige Chance: Das Working Holiday Visum für Japan wurde bisher noch nie oder nur einmal genutzt.
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  • Finanzielle Mittel: Du musst nachweisen, dass du für die erste Zeit finanziell abgesichert bist. Als Richtwert gelten mindestens 2.000 €. Wenn du noch kein Rückflugticket hast, erhöht sich der Betrag auf ca. 3.000 €.

  • Flugticket: Ein Hinflugticket muss bei der Beantragung nachgewiesen werden. Idealerweise hast du auch schon ein Rückflugticket.

  • Gesundheit: Du solltest bei guter Gesundheit sein.

  • Keine Vorstrafen: Ein sauberes Führungszeugnis ist Voraussetzung.

  • Keine Begleitung: Du darfst keine abhängigen Personen (z.B. Kinder) mitbringen.

Checkliste: Diese Unterlagen werden benötigt

Im Fokus steht der Urlaub, die Arbeit ist nur erlaubt, um die Reisekasse aufzubessern. Die japanische Bürokratie ist präzise, aber fair. Wenn deine Unterlagen vollständig und korrekt sind, läuft der Prozess in der Regel reibungslos.

Hier ist deine exakte Checkliste:

✅ Gültiger deutscher Reisepass (im Original und eine Kopie der Datenseite).

✅ Vollständig ausgefülltes Antragsformular: Lade es von der Website der japanischen Botschaft herunter. Fülle es sauber und am besten auf Englisch aus.

✅ Aktuelles Passfoto: Nicht älter als sechs Monate, im Format 45 x 35 mm. Klebe es auf das Antragsformular.

✅ Flugbuchungsbestätigung: Mindestens der Hinflug nach Japan.

✅ Finanznachweis: Ein aktueller Kontoauszug deines Girokontos (nicht älter als einen Monat) mit deinem Namen und einem Kontostand von mindestens 2.000 € (bzw. 3.000 € ohne Rückflugticket).

✅ Reiseplan (Itinerary): Eine formlose, stichpunktartige Auflistung deiner geplanten Aktivitäten und Orte in Japan für das gesamte Jahr. Das muss nicht in Stein gemeißelt sein, aber es sollte zeigen, dass du dir Gedanken gemacht hast. (Beispiel: „Month 1-3: Language School and part-time job in Tokyo, Month 4: Traveling Kyushu…“ etc.).

✅ Lebenslauf (Resume): Auf Englisch oder Japanisch.

✅ Motivationsschreiben: Eine einzelne Seite auf Englisch oder Japanisch, in der du erklärst, warum du ein Working Holiday in Japan machen möchtest. Sei hier persönlich und authentisch!

✅ Nachweis der Krankenversicherung: Du benötigst eine Police für eine Auslandskrankenversicherung, die für den gesamten Zeitraum von 12 Monaten in Japan gültig ist.

Ein persönlicher Tipp: Heften oder tackern die Unterlagen nicht. Überreiche sie in der vorgegebenen Reihenfolge. Das zeigt Respekt und macht dem Personal die Arbeit leichter.

Antrag stellen: Schritt für Schritt zum Visa

Das Working Holiday Visum für Japan kann in Deutschland auf mehreren Wegen beantragt werden:

In der Botschaft von Japan in Berlin ist die Beantragung ohne Termin jederzeit während der Öffnungszeiten möglich.

Eine Antragstellung per Post ist ebenfalls möglich an die Adresse: Botschaft von Japan, Konsularabteilung, Hiroshimastraße 6, 10785 Berlin. Dabei ist wichtig, den Originalreisepass nicht mitzuschicken, sondern nur eine Kopie. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt eine Benachrichtigung per E-Mail. Das Visum muss dann persönlich mit dem Originalreisepass abgeholt werden.

Per E-Mail ist eine Beantragung nicht möglich.

Wichtiger Hinweis: Bitte keine postalischen Anträge aus Japan senden, da diese im Zoll hängen bleiben und nicht von der Botschaft ausgegeben werden.

Schritt für Schritt zum Visum

  1. Zuständigkeit prüfen: Finde heraus, welches Konsulat für dein Bundesland verantwortlich ist.
  2. Unterlagen zusammenstellen: Nutze die Checkliste oben und prüfe alles doppelt.

  3. Termin vereinbaren: Je nach Konsulat kann eine vorherige Terminvereinbarung notwendig sein. Informiere dich auf der jeweiligen Website.

  4. Persönlich vorsprechen: Gehe mit deinen vollständigen Unterlagen zum Termin. Der Prozess ist meist kurz und schmerzlos.

  5. Abholung: Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel einige Tage bis zwei Wochen. Du erhältst eine Benachrichtigung, wann du deinen Pass mit dem eingeklebten Visum abholen kannst.

Das gilt es zur Krankenversicherung zu beachten

Für die Dauer des Aufenthalts in Japan ist eine Krankenversicherung zwingend vorgeschrieben. Eine Reisekrankenversicherung, die Unfall-, Krankheits- und Notfallrückführungskosten abdeckt, ist empfehlenswert. Die japanische nationale Krankenversicherung steht Working Holiday Teilnehmern normalerweise offen, doch deckt sie nur etwa 70% der Kosten ab, während ausländische Versicherungen oft 100% erstatten. Wer länger als drei Monate bleibt, sollte sich genau über die Versicherungsoptionen informieren, um optimalen Schutz zu gewährleisten.

Welche Jobs mit dem Working Holiday erlaubt sind

Das Visum erlaubt die Ausübung fast aller Arbeiten, solange sie nicht in etwa der der Nachtclubs, Bars oder ähnlicher Einrichtungen sind. Beliebt sind Tätigkeiten als Sprachlehrer, in Restaurants, Hotels oder in der Landwirtschaft. Für viele Jobs außerhalb des Sprachunterrichts sind Grundkenntnisse in Japanisch hilfreich oder notwendig.

Es gibt keine Beschränkung der Arbeitsstunden, jedoch sollte die Arbeit den Aufenthalt nicht dominieren. Die Jobsuche erfordert Eigeninitiative, und oft ist es sinnvoll, vor Ort Sprachkurse zu besuchen, um die Chancen zu verbessern.

Job finden mit Working Holiday Visum – so geht’s

Die Jobsuche in Japan kann eine Herausforderung sein, aber mit der richtigen Strategie klappt es.

  • Online-Jobportale: Seiten wie „GaijinPot“ oder „Jobs in Japan“ sind eine gute erste Anlaufstelle. Auch auf Craigslist finden sich oft Aushilfsjobs.

  • Networking: Nutze Facebook-Gruppen für Expats und Working Holiday Maker in Japan. Oft werden hier Jobs direkt gepostet.

  • Vor Ort suchen: Viele Jobs, gerade in der Gastronomie, werden über Aushänge im Fenster vergeben. Spaziergänge durch belebte Viertel lohnen sich.

  • Sprachschulen: Viele Sprachschulen bieten Unterstützung bei der Jobsuche für ihre Schüler an.

  • Sei flexibel: Dein erster Job muss nicht dein Traumjob sein. Es geht darum, anzukommen, Geld zu verdienen und erste Erfahrungen zu sammeln.

Ein gut auf Englisch vorbereiteter Lebenslauf ist das A und O. Passe ihn am besten an die japanischen Gepflogenheiten an – dazu gehört auch ein professionelles Foto.

Darf man während des Aufenthalts einen Sprachkurs besuchen?

Im Fokus deines Aufenthalts sollte der Urlaub stehen. Grundsätzlich ist ein Sprachkurs erlaubt und empfehlenswert. Wenn der Grund für den Besuch in Japan primär ein Sprachkurs ist, sollte ein anderes Visum beantragt werden. 

Viele Veranstalter in Japan bieten Kurse an, die speziell auf Working Holiday Teilnehmer zugeschnitten sind. Diese können auch helfen, Kontakte zu knüpfen und sich schneller zu integrieren.

FAQ

Wie viel kostet ein Working-Holiday-Visum für Japan?

Das Visum selbst ist für deutsche Staatsbürger kostenlos. Es fallen keine Antragsgebühren an.

Kann man das Visum auch in Japan beantragen?

Nein, das ist nicht möglich. Das Visum kann ausschließlich vor der Einreise in Japan bei der japanischen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden.

Benötige ich für die Beantragung des Working-Holiday-Visums ein „Certificate of Eligibility CoE“ bzw. einen „Guarantor/ Inviter“ in Japan?

Es gibt kein „Certificate of Eligibility“ oder einen „Guarantor/Inviter“ als Voraussetzung , anders als bei Arbeits- oder Studentenvisa. 

Wann kann ich ein Working-Holiday-Visum beantragen?

Der Antrag kann frühestens drei Monate vor geplanter Einreise gestellt werden. Nach Ausstellung hast du in der Regel 12 Monate Zeit, um nach Japan einzureisen. Das Visum wird dann bei der Einreise für ein Jahr aktiviert.

Ich habe bereits einen Working-Holiday-Aufenthalt in Japan absolviert. Kann ich einen zweiten Aufenthalt machen?

Ab Januar 2025 kann das Working Holiday Visum für Japan tatsächlich für einen zweiten Aufenthalt beantragt werden. Dabei bleiben alle bisherigen Bedingungen unverändert. Es gibt keine vorgeschriebene Wartezeit dazwischen. Eine Verlängerung des aktuell laufenden Visums vor Ort in Japan ist nicht möglich, das zweite Visum muss im Heimatland beantragt werden. 

Über die Autorin

Ich arbeite seit mehreren Jahren remote und nutze die Freiheit, um verschiedene Länder zu entdecken. Meine Erfahrungen mit längeren Auslandsaufenthalten haben mich gelehrt, flexibel zu bleiben und Neues mit Neugier anzugehen. Japan fasziniert mich besonders – die Balance zwischen tief verwurzelten Traditionen, eindrucksvoller Natur und technologischem Fortschritt inspiriert mich immer wieder. Ich recherchiere und schreibe über Work & Travel in Japan, digitale Nomadenkultur und die besondere Arbeitsmentalität des Landes, um fundierte Einblicke und Inspiration für andere Reisende zu bieten.